Und damit wie eine Bremse bei zu hoher Aufregung zu wirken. Gleichzeitig sind Aromen - so das Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen - aber zulassungspflichtig, wenn sie nicht aus einem Lebensmittel gewonnen wurden. In diesem Fall dürfte das Aroma dann nur aus Hanfsamen bzw. Daraus hergestellten Produkten gewonnen werden, nicht aber aus H...