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Stiftung Warentest fällt vernichtendes Urteil Diese Beruhigungsmittel-Präparate sind nicht sicher

Und damit wie eine Bremse bei zu hoher Aufregung zu wirken. Gleichzeitig sind Aromen - so das Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen - aber zulassungspflichtig, wenn sie nicht aus einem Lebensmittel gewonnen wurden. In diesem Fall dürfte das Aroma dann nur aus Hanfsamen bzw. Daraus hergestellten Produkten gewonnen werden, nicht aber aus H...
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